Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmten Photovoltaikanlagen

 
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Die Bestellungen werden nach Erhalt des unterzeichneten Dokuments bearbeitet.

Zum 1. Januar 2023 tritt das Jahressteuergesetz
2022 § 12 Abs. 3 des Umsatzsteuergesetzes in Kraft. Es gilt bei der
Lieferung und Installation von Solarmodulen sowie der für den Betrieb
einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten, Wechselrichter und
Stromspeicher der Mehrwertsteuersatz von 0 Prozent. 

Voraussetzungen für den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 0%:

Die Photovoltaikanlage wird auf oder in der
Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen
Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden,
installiert.

Die installierte Bruttoleistung der
Photovoltaikanlage beträgt oder wird betragen laut
Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak).

Eine Senkung der MwSt. ist nur dann möglich, wenn der Käufer auch Betreiber der Photovoltaikanlage ist.
(Bitte
beachten: Eine Vermischung zwischen Käufer und Betreiber der Anlage
könnte gegen die Bedingungen zur Anwendung des Nullsteuersatzes
sprechen).

Bestellte Ware wird vom Betreiber für den Einsatzzweck genutzt und darf NICHT gewerblich weiterverkauft werden.

Das Bundesministerium für Finanzen hat am
27.02.2023 zu dem neuen Gesetz ein BMF-Schreiben ausgegeben, welches
detaillierte Erklärungen liefert, wie die neue Regelung aus § 12 Abs. 3
UStG anzuwenden ist. Siehe hierzu unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2023-02-27-nullsteuersatz-fuer-umsaetze-im-zusammenhang-mit-bestimmten-photovoltaikanlagen.html

Für welche Artikel gilt die ermäßigte Mehrwertsteuer 0%:

Neben den Solarmodulen und dem Batteriespeicher
unterliegen "wesentliche Komponenten" dem Nullsteuersatz. Wesentliche
Komponenten sind die Gegenstände, deren Verwendungszweck speziell im
Betrieb oder der Installation von PV-Anlagen liegt oder die zur
Erfüllung technischer Normen notwendig sind. Zu den wesentlichen
Komponenten gehören jene, die geliefert und installiert werden, um
PV-Anlagen zu errichten und zu betreiben, insbesondere  die
photovoltaik-anlagen-spezifischen Komponenten wie z.B.:

- Solarmodule

- Wechselrichter

- Dachhalterung

- Batteriespeicher

- Energiemanagement-System

- Solarkabel

- Einspeisesteckdose (sog. Wieland-Steckdose)

- Funk-Rundsteuerungsempfänger

- Backup Box und der Notstromversorgung dienende Einrichtungen

Keine wesentliche Komponenten sind:

Zubehör, wie z.B. Schrauben, Nägel, Kabel,
Überspannungsschutz oder Leitungsschutzschalter, auch wenn diese für die
Installation der Anlage notwendig sind.

Bei diesen Artikeln können wir den ermäßigten
Mehrwertsteuersatz von 0% nur dann anwenden, wenn sie zusammen mit der
kompletten PV-Anlage (Set) bestellt werden.

AMK Elektro setzt die neuen gesetzlichen Regelungen ab 1. Januar 2023 um:

Photovoltaik-anlagen-spezifischen
Komponenten werden Ihnen in unserem Shop direkt mit 0% MwSt. angezeigt
(in dem das Kästchen unter dem Artikelpreis aktiviert ist). Erfüllt Ihre
PV-Anlage nicht die Bedingungen zur Senkung der MwSt. auf 0%, entfernen
Sie bitte die Aktivierung im Kästchen. Ihnen wird nun der Artikelpreis
mit 19% MwSt. angezeigt.

Nach
erfolgter Bestellung mit 0% MwSt. senden Sie uns bitte per Post (TeMo
GmbH, Gewerbestraße 10, 89431 Bächingen) oder per Email (amk.kaufen@gmail.com)
den Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen mit einer
handschriftlichen Unterschrift. Bitte beachten Sie, dass wir die
Bestellung erst nach Vorliegen des Formulars versenden können.

Bei nicht
Photovoltaik-anlagen-spezifischen Komponenten, die Sie jedoch für Ihre
PV-Anlage benötigen (z. B. Zählerschrank) bestellen Sie zum regulären
19% MwSt-Satz Ihre benötigte Ware. Im Anschluss senden Sie uns das o.g.
Formular unterschrieben zu und wir prüfen im Anschluss ob die
Voraussetzungen zur Senkung der MwSt. erfüllt sind. Ist dies der Fall,
erhalten Sie im Nachgang die korrigierte Rechnung mit Erstattung der
MwSt.

Hinweis:

Anzuwenden ist der neu erstellte § 12 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz in seiner aktuellen Fassung.
Folgende
Bedingungen mit Stand 01.03.2023 dienen als Zusammenfassung für Sie und
stellen einen Service unsererseits dar, welcher die uns vorliegenden
Informationen zusammenfasst, jedoch ausdrücklich keine rechtliche
Beratung darstellt.